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Die Kanzlei Weß vertritt Sie engagiert und routiniert in strafrechtlichen Verfahren aller Art. Gerade im Fall eines gegen den Mandanten erhobenen strafrechtlichen Vorwurfs ist es wichtig und oft prozeßentscheidend, dass von Anfang an das Verfahren beratend begleitet wird. Wegen des hohen Aufwandes wird die Kanzlei Weß im Bereich des Strafrechts in der Regel nur im Rahmen einer Honorarvereinbarung tätig. In Ausnahmefällen besteht jedoch auch die Bereitschaft, zu den in der Regel nicht kostendeckenden Sätzen der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG die Verteidigung zu übernehmen bzw. im Wege einer gerichtlichen Beiordnung tätig zu werden. Neben der Verteidigung von Beschuldigten bzw. Angeklagten im strafrechtlichen Vor- und Hauptverfahren vertritt die Kanzlei Weß auch Geschädigte von Straftaten im Rahmen einer Nebenklage. |
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